Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Routenbau-Aufträge an Jakob Schiefer, Charlotte Schiefer und Moritz Schiefer
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen im Bereich Routenbau zwischen dem jeweils beauftragten Auftragnehmer (Jakob Schiefer, Charlotte Schiefer oder Moritz Schiefer, jeweils als eigenständiges Einzelunternehmen) und dem jeweiligen Auftraggeber.
Die AGB gelten ebenfalls für alle zukünftigen Aufträge und Geschäftsbeziehungen, sofern keine aktualisierte Fassung der AGB vereinbart wurde.
2. Leistungen
Der Auftragnehmer bietet Routenbau- und Schraubdienstleistungen an, in erster Linie im Boulderbereich. Routen im Seilbereich werden nur in Ausnahmefällen nach individueller Absprache geschraubt. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsvereinbarung.
3. Preise und Vergütung
Es gelten die zum Zeitpunkt der Beauftragung aktuellen Preise gemäß der jeweils gültigen Preisliste des Auftragnehmers.
Sofern nicht anders vereinbart, beinhaltet ein regulärer Schraubtag bis zu 8 Boulder sowie maximal 8 Stunden Netto-Arbeitszeit. Zusätzliche Leistungen werden gemäß aktueller Preisliste gesondert berechnet. Pausenzeiten gelten nicht als Arbeitszeit.
4. Fahrtkosten
Fahrtkosten werden gemäß aktueller Preisliste berechnet. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Berechnung für Hin- und Rückfahrt.
5. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
6. Stornierung und Ausfallhonorar
Bei einer Stornierung eines bestätigten Auftrags durch den Auftraggeber gelten folgende Ausfallhonorare:
- Absage weniger als 48 Stunden vor Termin: 50 % des vereinbarten Honorars
- Absage weniger als 24 Stunden vor Termin: 100 % des vereinbarten Honorars
Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
7. Haftung
Der Auftragnehmer haftet ausschließlich für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Der Auftraggeber bleibt verantwortlich für die abschließende Prüfung und Freigabe der geschraubten Routen und Boulder sowie für die allgemeine Sicherheit der Anlage.
Für nachträgliche Veränderungen, Umbauten oder unsachgemäße Nutzung durch Dritte übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
8. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand: Oktober 2026